Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch die leidigen Monatsmieten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Um so wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zum Beispiel für den Fall zu versichern, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Feuer die Wohnung verwüstet.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nicht nur, wenn Ihr Haus durch Feuer, Blitz oder Sturm beschädigt wird, sondern beinhaltet auch den Schutz von Garagen, Geräteschuppen und allen mit dem Haus fest verankerten Teilen wie zum Beispiel Einbauküchen. Sie können die Versicherung als Komplettpaket abschließen oder sich für einzelne Teile, wie beispielsweise die Feuerversicherung, entscheiden. Geht es um die Finanzierung der eigenen Immobilie, fordern Banken letztere sogar verpflichtend ein.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier

Versicherungsschutz

Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.

In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden.

Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch- beziehungsweise Aufräumkosten.

Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den schlimmen Erfahrungen der vergangenen Jahre in allen Teilen Deutschlands.

Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen.

Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung infolge Hochwasser bzw. Starkregen.

Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes, nach den versicherten Gefahren und nach dem Standort.

Wichtig!

Bitte beachten Sie die wichtigen 31 VERS-Kriterien vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

Leistungsfall

Im Leistungsfall sollten Sie folgendes tun:

  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
  • Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter bzw. Hauswart nach dem Standort des Haupthahnes und lassen Sie sich die Funktionsweise erklären.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
  • Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.

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Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Wohngebäudeversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.