Varianten der Haftpflichtversicherung

Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:

  • Bauherren. Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
  • Tierhalter. Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sportler. Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht.

Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die

  • Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
  • die Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer
  • die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmer