D. & O. Versicherung

Die D. & O. Versicherung ist unabdingbar für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrates.

Wer als Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Aufsichtsrat in einem Unternehmen Verantwortung trägt, lebt gefährlich. Wenn die Firma Verluste macht oder gar pleite geht, können Manager dafür in die Pflicht genommen werden. Wer da nicht die richtige Versicherung hat, kann schnell sein gesamtes Privatvermögen verlieren.

Die Ex-Vorstände des Baukonzerns Philipp Holzmann sind fein raus: Für die vom früheren Arbeitgeber gegen die ehemaligen sechs Vorstandsmitgliedern wegen Pflichtverletzung erhobenen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sprang die Haftpflichtversicherung (AIG American International Group Europe) ein. Außergerichtlich einigte sie sich mit dem jetzigen Holzmann - Management auf die Zahlung von 38 Millionen DM zur Abgeltung aller Versicherungsleistungen.

Noch vor wenigen Jahren dachte in Deutschlands Führungsetagen kaum jemand daran, sich gegen mögliche Fehlentscheidungen im Job abzusichern. Erst ab 1986 erhielt die erste Versicherung in Deutschland vom Bundesaufsichtsamt die Zulassung, die Manager-Haftpflichtversicherung auf dem deutschen Markt anzubieten.

Die D & O – Versicherung ist vergleichbar mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte oder Anwälte. Eine normale Firmenhaftpflichtversicherung schützt Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer nicht bei persönlichen Schadenersatzforderungen. Es wird durch Gesetz und Rechtsprechung eine strenge Haftung den Manager / Unternehmensführer auferlegt. Sobald sie ihre Tätigkeit nicht mit der "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" (Aktiengesetz) bzw. "eines ordentlichen Geschäftsmannes" (GmbH-Gesetz) ausüben, haften sie für Vermögenseinbußen, mit ihrem gesamten privaten Vermögen.

Gefahren für Fehlentscheidungen oder Versäumnisse lauern ständig im Geschäftsleben. Sollte ein Manager persönlich zur Kasse gebeten werden, prüft die Versicherungsgesellschaft im vorgerichtlichen Bereich im Rahmen der D & O – Police, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, kommt es zur Schadensregulierung. Ist keine Einigung über die Höhe des Schadens möglich, werden beim gerichtlichen Verfahren auch die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.

Die D & O - Versicherung ist jedoch längst nicht selbstverständlich. Das liegt zum großen Teil daran, dass der Versicherungsschutz individuell ausgehandelt wird. Das beginnt mit dem generellen Markt- und Branchenrisiko und reicht bis zur Marktposition des Unternehmens. Je stärker das Unternehmen gefährdet ist, Marktpositionen an die Konkurrenz zu verlieren, oder das Management bei seinen Entscheidungen unter Druck geraten könnte, um so höher werden die Risiken bewertet und um so teurer wird die Police.