Urteile

Wunsch nach Altersvorsorge verträgt kein Risiko

Urteil vom 22.8.2013, 8 U 66/13

Wenn ein Anlageberater einem Anleger, der Kapital für seine Altersvorsorge anlegen will, eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko empfiehlt, haftet dieser für den Schaden. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls das OLG Oldenburg. Das Urteil gibt Anlass, auf die besonderen Pflichten im Zusammenhang mit Finanzanlagenvermittlung und -beratung hinzuweisen.-> mehr lesen