Honorar

Die Vergütung für unsere Tätigkeit bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. Sie erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten).

Unsere Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beträgt 100,- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19% (brutto 119,00 Euro).

Für eine weitere Inanspruchnahme, Prüfung von Unterlagen, Antragsstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten beziehen wir uns auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder vereinbaren mit Ihnen ein Pauschalhonorar.

Eine indivuelle Berechnung der Gebühren ist nach vorheriger Absprache möglich.

Steuerlicher Hinweis

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie das an Rentenberater gezahlte Honorar, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an.