Unsere Dienstleistungen

Dann sind Sie bei uns richtig!

Versicherungsberater– mit Erlaubnis nach § 34 d, Abs. 2, Satz 1 Gewerbeordnung – dürfen in keinerlei Abhängigkeit zu einer Versicherungsgesellschaft stehen, insbesondere auch keine Provision oder sonstige Vergütung hiervon annehmen.

Versicherungsberatern ist es gesetzlich untersagt, Versicherungen gegen Provision zu vermitteln. Somit bestehen keine geschäftlichen Verbindungen zu Versicherungsunternehmen.

Versicherungsberater Herr Lüschen, aber auch seine Mitarbeiter, sind ausgebildete Versicherungskaufleute und weisen Ihre Fachkompetenz durch ihre langjährige Erfahrung sowie laufende Weiterbildung im Versicherungswesen vor.