Leistungsarten in der Unfallversicherung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Leistungsarten in der Unfallversicherung vor.

Invalidität

Die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist Kern der privaten Unfallversicherung. Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die private Unfallversicherung zahlt

  • wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
  • ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt;
  • und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend macht.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.
Beispiel: Hans Müller hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50 Prozent. Hans Müller erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt – das sind in seinem Fall 50.000 Euro.
Diese Leistung bekommt Hans Müller auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat. Oder dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen.
Wer die Invaliditätsleistung erhöhen möchte, kann entweder die Versicherungssumme heraufsetzen oder vertraglich eine so genannte Progression vereinbaren – das ist eine stufenweise Steigerung der Leistungen je nach Invaliditätsgrad. In Betracht kommt auch eine dynamische Unfallversicherung: Versicherungssumme und Beiträge steigen bei diesen Verträgen jährlich in einem zuvor fest vereinbarten Umfang.

Unfallrente

Unfallrente ist als zweierlei Leistungen zu verstehen - Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallrente (Verletztenrente) und Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung.

Die Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Leistung für den Fall, dass bei dem Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls (einschließlich Wegeunfall) oder infolge einer Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Verletztenrente, welche einen Ausgleich zur Minderung der Erwerbsfähigkeit darstellen soll, richtet sich in ihrer Höhe vorrangig nach dem Grad der Beeinträchtigung sowie dem Arbeitsverdienst des Jahres vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Erleidet der Versicherte bei einer privaten Unfallversicherung einen Unfall - ob im Berufsleben oder in der Freizeit - und liegt infolgedessen eine dauernde Invalidität vor, tritt die Versicherungsgesellschaft mit der Zahlung einer Unfallrente in Leistung.
Die Höhe einer privaten Unfallrente wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Je nach Vereinbarung wird die Unfallrente bei einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung fällig, üblich ab einer Invalidität von 50%, in selten Fällen auch ab einer Invalidität von 20%.

Todesfallsumme

Die Höhe der Todesfallsumme ist frei wählbar. In selten Fällen ist diese Leistung in geringer Höhe – z.B bis 2.500 Euro – automatisch enthalten. Sie wird erbracht, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tode führt.

Übergangsleistung

Die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung soll Schwerverletzten Hilfe bieten, z.B. um eine Heilbehandlung zu finanzieren.
Sie wird ausgezahlt, wenn

  • seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind;
  • weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht;
  • diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.

Tagegeld

Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige – schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.

Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.