Hausrat - kleines Lexikon

Entschädigungsgrenzen: Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Fahrlässigkeit: Handelt der Versicherungsnehmer fahrlässig, so kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern, unter Umständen ist er sogar zu Kündigung des Vertrages berechtigt. Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn man bei Verlassen der Wohnung Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.

Hausrat: Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.

Leistungsausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt: Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Unterversicherung: Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.