Kleines Lexikon

Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Nachversicherungsgarantie: Sie verpflichtet das Versicherungsunternehmen bei bestimmten Veränderungen im Leben des Versicherungsnehmers, eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen. Anlass für eine Veränderungen kann eine Heirat oder die Geburt eines Kindes sein.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.

Verweisung: Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.

Berufe mit niedrigem Riskofaktor
Berufe mit hohem Risikofaktor