Unterschied Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn ....“. Hier handelt es sich um einen Standardtext (siehe auch Musterbedingungen vom GDV), der in fast allen Veresicherungsbedingungen abgedruckt ist. Andernfalls wird der Text leicht verändert; jedoch nicht inhaltlich.

In einem BGH- Urteil vom 12.06.1996 (IV ZR 116/95) heißt es wörtlich:

"Die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit i.S. von §2 Abs. 3 der Musterbedingungen liegen bisher ebenfalls nicht vor. Entgegen der Ansicht der Revision genügt es hierfür nicht, dass der Kl. mindestens sechs Monate ununterbrochen wegen Arbeitsunfähigkeit krank geschrieben war und Krankengeld bezogen hat. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Klausel setzt ebenfalls voraus, dass der Versicherte sechs Monate lang ununterbrochen gesundheitsbedingt vollständig oder teilweise außerstande gewesen sein muss, seinen Beruf (oder eine Vergleichstätigkeit) auszuüben, und dass dieser Zustand andauert (vgl. Senat vom 14.6.1989 - IV a ZR 74/88 - VersR 89, 903 unter 3 c m.w.N.)."

In dem Urteil steht dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn die versicherte Person "ganz oder teilweise außerstande ist, Tätigkeiten auszuüben, wie sie in Nr. 1 des § 2 BUZ umschrieben werden" und dass § 2 Abs. 3 eine unwiderlegbare Vermutung für die Prognose beinhaltet.

Nach den sonst üblichen Bedingungen wird bei fehlender Prognose eine Leistung erbracht, wenn eine mindestens 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit vorliegt.
Es muss dann also das gesamte aufwendige Verfahren mit Nachweisen beruflicher und gesundheitlicher Art durchgeführt werden. Nachweis- und kostenpflichtig dafür ist der Versicherte.

Es gibt Versicherungsbedingungen, welche unterscheiden zwischen
Berufsunfähigkeit = Prognose der voraussichtlichen Dauer möglich
Arbeitsunfähigkeit = Prognose der voraussichtlichen Dauer nicht möglich

Wortlaut der Bedingungen:
"Wir leisten auch, wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich noch nicht festgestellt werden kann und zunächst nur eine mindestens sechs Monate andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt."
In Versicherungsbedingungen mit solchem Wortlaut ist festgelegt, dass auch eine mindestens 6 Monate andauernde Arbeitsunfähigkeit zur Leistung führt!

Wir hoffen Ihnen, dass wir Ihnen die Unterschiede ein wenig näher bringen konnte. Es kommt also auf die genauen Formulierungen in den Bedingungen an.